An der Fakultät gibt es vier Gremien die interessant sind. Der Fakultätsrat, die Qualitätssicherungsmittel-Kommission, die Studienkommission und den Prüfungsausschuss. Nachfolgend findet ihr Informationen zu den genannten Gremien in der eben genannten Reihenfolge.

Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Der Fakultätsrat berät lt. LHG § 25 Abs. 1 in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen insbesondere:

  1. die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
  2. die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
  3. die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission.

Darüber hinaus ist der Fakultätsrat lt. GO § 16 Abs. 1 zuständig für

  1. die Zustimmung zum Vorschlag zur Besetzung der Berufungskommissionen sowie die Zustimmung zu den Berufungsvorschlägen der Berufungskommission,
  2. die Beschlussfassung über Vorschläge zur Verleihung und zum Widerruf der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“, Honorarprofessor, Gastprofessor sowie Ehrendoktor,
  3. die Beschlussfassung über Satzungen für die Verwaltung und Benutzung von Universitätseinrichtungen einschließlich Gebühren,
  4. die Beschlussfassung über Promotion- und Habilitationsordnungen sowie Zulassungsordnungen.

Dem Großen Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gehören gemäß GO § 16, Abs. 3 an

a)      der Fakultätsvorstand
b)      alle hauptberuflichen Hochschullehrer der Fakultät
c)      acht Studierende
d)      fünf Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes
e)      drei Vertreter der Mitarbeiter in Administration und Technik

Der Fakultätsrat beruft die Mitglieder der Studienkommission sowie von Berufungskommissionen.

Die acht Studierenden werden jedes Jahr im Sommersemester gewählt, ihre Amtszeit beträgt ein Jahr. Wer aktuell im Fakultätsrat ist, könnt ihr hier einsehen.

Qualitätssicherungsmittelkommission (QuaSiMiKo)

Anfang 2012 wurden die Studiengebühren in Baden-Württemberg abgeschafft. Da die Hochschulen ohne die Mittel aber nicht mehr auskämen, stellt das Land Ausgleichsmittel zur Verfügung, die sogenannten Qualitätssicherungsmittel (QuaSiMi oder QSM). Die zentrale QuaSiMiKo verteilt diese QuaSiMi.

In der QuaSiMi-Sitzung haben durch die Fachschaft ernannte Studierende ein Vetorecht. An der Uni wird dies so umgesetzt, dass drei Studierende Mitglied in der QuaSiMiKo sind, außerdem sitzen dort zwei Professoren, sowie zwei Mitarbeiter-/-innen aus dem Mittelbau. Die studentischen Mitglieder werden in den öffentlich stattfindenden Fachschaftssitzungen gewählt, die übrigen Mitglieder vom Rektorat/Dekanat bestimmt. QuaSiMi-Sitzungen finden meist ein- bis zweimal im Semester statt. Die studentischen Vertreter entscheiden gemeinsam aufgrund von der Diskussion in der Fachschaft über die jeweiligen Anträge. Durch das Vetorecht üben die studentischen Vertreter einen wichtigen Einfluss auf die Entscheidungen der Anträge aus.

Einige Beispiele von wichtigen Entscheidungen der letzten Jahre sind:

– Regelmäßig werden zusätzliche Übungen (so gut wie aller Fächer) finanziert. Ohne diese Zusatzübungen wären die eigentlich sehr wenigen Übungen maßlos überlaufen.

– Die Vorlesung „Geschichte des Ökonomischen Denkens“ geht auf einen Antrag in der Kommission zurück.

– Es gibt einen kleinen Fonds für Abschlussarbeiten wofür man sich bewerben kann wenn man im Ramen der Abschlussarbeit bspw. ein Experiment durchführt oder einen Datensatz kaufen möchte.

– Die Verlängerung der Öffnungszeiten in der Bibliothek wird ebenfalls über die Qualitätssicherung erreicht. Ohne diese Verlängerung hätte die Bibliothek am Campus Bergheim nur von 9-17 Uhr geöffnet und wäre z.B. am Wochenende ganz geschlossen.

Studienkommission

Die Studienkommission an unserer Fakultät besteht aus 11 Mitgliedern. Darunter befinden sich ein zum Studiendekan gewählter Professor, drei Professoren aus den jeweiligen Instituten, vier Studentische Vertreter und drei Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Mittelbau.

An der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wechseln sich die Studentischen Vertreter mit der Doppelbelegung eines Studienfaches ab – jedes Semester sendet ein Institut zwei Mitglieder aus, während die anderen beiden Institute jeweils einen Studentischen Vertreter schicken.

In der Studienkommission geht es um studieninhaltliche Themen, die wichtigste Angelegenheit ist die Begutachtung der Lehrplanung für das nächste Semester. Für uns Studentische Vertreter ist es dabei z.B. sehr wichtig, dass sich keine Pflichtvorlesungen überschneiden, sodass alle Studierende die Möglichkeit haben auch alle wichtigen Vorlesungen besuchen zu können.

Weiterhin überprüfen wir die Prüfungsordnungen der jeweiligen Institute und schauen nach, dass das Modulhandbuch auf dem aktuellen Stand ist und für die Studierenden verständlich und korrekt ist. Bei Änderungen nehmen wir auch aktiv am Entstehungsprozess teil, um diese möglichst Studierendenfreundlich zu gestalten oder Änderungen die wir als sehr nachteilig betrachten abzuschwächen.

Aber auch Lehranträge von Professoren für studienspezifische Programme (wie „Willkommen in der Wissenschaft“) nehmen wir in der Studienkommission an und gehen diese durch. Weitere Stichworte sind Bearbeitungen von Lehrevaluationen (wie die Systemakkreditierung), Ausarbeitungen von Zulassungsordnungen und die Verantwortlichkeit für die Prüfungsverwaltung.

Eine Liste der aktuellen Besetzung der Studienkommission findet ihr hier.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist das Gremium des Instituts, welches sich mit der Prüfungsordnung auseinandersetzt, bevor die Änderungen im Fakultätsrat beschlossen und besprochen werden. Außerdem findet in diesem Gremium ein Austausch über Prüfungsverfahren und –modalitäten statt.

Die wichtigste Aufgabe des Prüfungsausschusses ist aber, über Härtefallanträge und Widersprüche zu entscheiden, wenn Studierende aufgrund nicht bestandener Prüfungen ihren Prüfungsanspruch verlieren und somit die Gefahr besteht, dass sie nicht weiterstudieren können.

Die Fachschaft VWL entsendet ein beratendes Mitglied in den Prüfungsausschuss und benennt eine Stellvertretung. Diese sind auch Ansprechpartner für die Studierenden, bei denen der Ausschluss vom Studium aus oben beschriebenen Gründen droht.

Falls Ihr also einen Härtefallantrag oder einen anderen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen wollt oder wissen möchtet, welche Erfolgsaussichten ein Verfahren hätte, meldet Euch gern vertraulich bei uns unter: pruefungsausschuss@fs-vwl.de

Auf diese Email-Adresse hat nur das studentische Mitglied (und ggf. die Vertretung) im Prüfungsausschuss Zugriff, sodass eure Anliegen und Probleme hier mit Verständnis und Vertrauen, Verschwiegenheit und Sachkenntnis behandelt werden.

Nachtrag:
Für allgemeine Fragen zu Studium und Prüfung wendet Euch bitte an die allgemeine E-Mailadresse der Fachschaft: fs@vwl-heidelberg.de